Aus einem Nettobetrag den Bruttobetrag zu rechnen, ist einfach. Der umgekehrte Weg ist die Stelle, an der es von Hand schiefgeht – und genau der kommt häufiger vor, weil Preise oft brutto vereinbart werden.
Mehrwertsteuer berechnen
Netto, Steuer und Brutto in beide Richtungen. Es wird nichts übertragen.
Betrag und Steuersatz eingeben.
Den Steuersatz wählen Sie selbst. Welcher gilt, hängt davon ab, was Sie an wen und wohin verkaufen – die Schaltflächen oben sind gängige Sätze, keine Empfehlung für Ihren Fall.
Daraus eine Rechnung machenWarum aus Brutto rückwärts anders gerechnet wird
Der verbreitete Fehler ist, den Bruttobetrag mit dem Steuersatz zu multiplizieren. Bei 19 % und 1.190 € brutto ergäbe das 226,10 € Steuer – falsch. Die Steuer steckt bereits im Bruttobetrag: Netto sind 1.000 €, die Steuer 190 €.
Gerechnet wird also Netto = Brutto ÷ (1 + Satz), nicht Brutto × Satz. Bei kleinen Beträgen fällt der Unterschied kaum auf, über ein Jahr summiert er sich.
Welcher Steuersatz gilt
Das entscheidet dieser Rechner bewusst nicht. In Deutschland gibt es einen Regelsatz und einen ermäßigten Satz, dazu steuerfreie Umsätze, die Kleinunternehmerregelung und bei grenzüberschreitenden Leistungen die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Welcher Fall vorliegt, hängt davon ab, was Sie an wen und wohin verkaufen.
Die Voreinstellungen oben sind Abkürzungen für häufige Werte, keine Aussage darüber, was für Sie gilt. Wenn Sie unsicher sind, ist das eine Frage an Ihre Steuerberatung und nicht an einen Rechner.
Was der Rechner leistet – und was nicht
- Rechnet Netto, Steuer und Brutto in beide Richtungen
- Nimmt jeden Steuersatz zwischen 0 und 100 Prozent
- Läuft vollständig im Browser; es wird nichts übertragen
- Braucht kein Konto
- Sagt nicht, welcher Steuersatz für Sie gilt
- Ist kein Brutto-Netto-Rechner für Gehälter – das ist eine andere Rechnung
- Kennt keine Sonderfälle wie Differenzbesteuerung oder innergemeinschaftliche Lieferungen
- Speichert nichts
Häufige Fragen
Nicht in dem Sinn, in dem das Wort meistens gemeint ist. Gehaltsrechner ermitteln aus dem Bruttolohn den Nettolohn nach Lohnsteuer und Sozialabgaben. Hier geht es um die Umsatzsteuer auf einem Rechnungsbetrag – eine andere Rechnung für einen anderen Zweck.
Weil die Steuer im Bruttobetrag schon enthalten ist. Netto sind 1.000 €, darauf 19 % ergibt 190 € Steuer und 1.190 € brutto. Mit dem Bruttobetrag zu multiplizieren rechnet die Steuer ein zweites Mal.
Ja – der kostenlose Rechnungsgenerator rechnet Netto, Steuer und Brutto selbst und erzeugt daraus ein PDF, ebenfalls ohne Anmeldung.
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