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XRechnung ansehen – die XML-Datei lesbar machen

Datei auswählen, Rechnung lesen. Die Datei wird in Ihrem Browser gelesen und nicht hochgeladen – sie verlässt Ihr Gerät nicht.

Sie haben eine Rechnung als .xml-Datei bekommen und sehen spitze Klammern statt einer Rechnung. Ziehen Sie die Datei hier hinein: Sie bekommen Beträge, Anschriften und Bankverbindung als gewohnte Rechnungsansicht – und dazu Hinweise auf Punkte, an denen E-Rechnungen häufig scheitern.

Die Datei bleibt auf Ihrem Gerät

Das Einlesen passiert vollständig im Browser. Es gibt keinen Upload und keinen Server, der die Datei zu sehen bekäme. Das ist bewusst so: Eine Rechnung enthält Namen, Anschriften, Beträge und Bankverbindungen – oft die eines Dritten.

Datei auswählen

Die Datei wird in Ihrem Browser gelesen. Sie wird nicht hochgeladen, nicht gespeichert und verlässt Ihr Gerät nicht.

XML-Datei hierher ziehen

Welche Dateien funktionieren

XRechnung erlaubt zwei Syntaxen für dieselben Daten: CII (UN/CEFACT) und UBL (OASIS). Welche bei Ihnen ankommt, entscheidet der Absender – dieses Werkzeug liest beide und zeigt oben an, welche es erkannt hat.

PDF geht nicht

Ein PDF mit eingebetteten Rechnungsdaten (ZUGFeRD) ist kein XML und lässt sich hier nicht öffnen – dafür genügt ohnehin jeder PDF-Betrachter. Gebraucht wird die reine .xml-Datei.

Worauf die Hinweise schauen

Unter der Rechnungsansicht steht eine Liste mit Auffälligkeiten. Sie deckt die Punkte ab, an denen es in der Praxis am häufigsten hakt:

HinweisWarum er wichtig ist
Käuferreferenz (BT-10) fehlt oder die Prüfziffer passt nichtBei öffentlichen Auftraggebern steht dort die Leitweg-ID. Ohne sie weist das Rechnungseingangsportal die Rechnung in aller Regel zurück.
Elektronische Adresse fehlt (BT-34, BT-49)XRechnung verlangt sie für beide Seiten. Fehlt sie, scheitert die Rechnung an einer formalen Regel, nicht am Inhalt.
Steuerkategorie S mit 0 %Die Standardbesteuerung verlangt einen Satz über 0 %. Für 0 % sind Z, E oder AE vorgesehen.
Kategorie E oder AE ohne BegründungSteuerbefreite Umsätze und Reverse Charge brauchen einen Grund im Feld BT-120.
Beträge gehen nicht aufPositionssumme, Netto, Steuer, Brutto und Zahlbetrag müssen zueinander passen. Ein Cent Abweichung genügt für eine Ablehnung.

Was das Werkzeug leistet – und was nicht

Umfang
  • Stellt eine E-Rechnung in den Syntaxen CII und UBL lesbar dar
  • Zeigt Beteiligte, Positionen, Steueraufschlüsselung, Summen und Bankverbindung
  • Weist auf die oben genannten typischen Probleme hin
  • Arbeitet ausschließlich im Browser, ohne Upload und ohne Konto
  • Ersetzt keine Prüfung mit dem offiziellen Prüfwerkzeug der KoSIT
  • Kennt keine hausinternen Zusatzregeln einzelner Rechnungseingangsportale
  • Speichert und archiviert nichts – die Aufbewahrung bleibt Ihre Aufgabe
  • Ändert nichts an der Datei und schickt sie nicht weiter

Der Unterschied ist wichtig: Eine Datei ohne Hinweise ist nicht damit schon überall akzeptiert. Umgekehrt ist ein Hinweis hier ein sehr guter Grund, beim Absender nachzufragen, bevor Sie die Rechnung buchen oder bezahlen.

Häufige Fragen

Wird meine Rechnung hochgeladen?

Nein. Die Datei wird im Browser gelesen; es gibt keinen Upload. Sie können die Seite laden, danach die Verbindung trennen und das Werkzeug funktioniert weiter.

Kann ich damit eine fremde Rechnung ansehen?

Ja, und genau dafür ist es gedacht: Meistens öffnet man eine XRechnung, die man bekommen hat. Weil die Datei Ihr Gerät nicht verlässt, geben Sie dabei keine fremden Daten aus der Hand.

Was mache ich mit einem Hinweis?

Fragen Sie beim Absender nach. Die meisten Hinweise betreffen Angaben, die nur der Rechnungssteller korrigieren kann – Sie als Empfänger können die Datei nicht ändern, ohne dass sie ihre Aussagekraft verliert.

Ich muss selbst eine XRechnung schicken – geht das hier auch?

Dafür gibt es das Gegenstück: den kostenlosen XRechnung-Generator.

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Zuletzt aktualisiert am 31. August 2026. Dieses Werkzeug ist eine allgemeine Hilfe und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.